National Aviation Reporting Center on
Anomalous Phenomena
"Flugsicherheit verbessern - wissenschaftliche Erkenntnisse fördern"

Ereignis melden

Wenn Sie eine Beobachtung unter Gesichtspunkten der Flugsicherheit oder mit allgemeinem Bezug zur Luftfahrt oder einen diesbezüglichen Zwischenfall melden möchten, der ein zunächst nicht identifiziertes, im Luftraum festgestelltes Phänomen (UAP) betrifft, gehen Sie bitte folgendermaßen vor :

1. Drucken Sie den Meldungsvordruck aus

- für Piloten (bei einem Ereignis während des Fluges): Piloten-Sichtungsmeldung
- für Flugsicherungsmitarbeiter bei Radar-Detektierung: Radarkontakt-Meldung
- für Sichtungen durch sonstiges Luftfahrtpersonal: (derzeit noch in Arbeit)


2. Füllen Sie das Formblatt aus und ergänzen Sie erforderlichenfalls die vorgege-
    benen Aussagealternativen durch konkretere eigene Bemerkungen und nutzen
    Sie ggf. weitere Leerblätter.

3. Senden Sie das Formblatt an NARCAP-Deutschland (per E-Mail als 200-DPI-Scan, oder per Post) – unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.
Bitte kennzeichnen Sie auf der letzten Formblattseite, in welcher Weise NARCAP-Deutschland mit Ihren Angaben umgehen darf.

Es kann sinnvoll sein, wenn Sie sich – unabhängig von dieser Meldung – unter Verwendung einer Kopie des von Ihnen ausgefüllten Formblatts auch an Flugsicherungsdienststellen und/oder übergeordnete Behörden wenden und dort ebenfalls eine Sichtungs- oder Ereignismeldung machen.

In Betracht kommen als übergeordnete Behörden das Luftfahrt-Bundesamt, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Sicherheits- und Verkehrsbehörden des Bundes und der Länder (z.B. das Bundesinnenministerium und die Verkehrsministerien der Länder).

Ferner können Sie sich auch an örtliche Polizeidienststellen wenden mit der Bitte, ihre Meldung protokollgerecht aufzunehmen und dann zuständigkeitshalber weiterzuleiten.

Die wichtigsten Adressen mit weiteren Kommunikationsangaben finden Sie in der Rubrik Anschriften der Verwaltungen .

  • Bitte vermerken Sie in diesem Fall auf dem Formblatt, das Sie an NARCAP senden, mit wem Sie wann Kontakt aufgenommen haben bzw. an wen Sie wann eine Mitteilung gerichtet haben oder richten werden.

Falls eine Reaktion von dort erfolgt, bitten wir Sie, uns hierüber möglichst unter Beifügung einer Kopie des Schriftverkehrs zu informieren.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Kommentierungen vornehmen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (z.B. über Telefon oder E-Mail) und nutzen Sie dafür die Angaben im Impressum unserer Website.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.